Ihre Vorsorge braucht Verlässlichkeit
Was sich ab 2027 bei der Finanzierung ärztlicher Leistungen ändert
Viele Patientinnen fragen uns derzeit, was die angekündigten Sparmaßnahmen im Gesundheitswesen für ihre Vorsorge und die Betreuung in unserer Praxis bedeuten.
Ab dem 1. Januar 2027 ändert sich die Finanzierung zahlreicher ärztlicher Leistungen. Davon sind auch Früherkennungsuntersuchungen betroffen. Leistungen, die bisher außerhalb des begrenzten Praxisbudgets vergütet wurden, werden künftig grundsätzlich in die budgetierte Gesamtvergütung einbezogen.
Für uns als Frauenarztpraxis ist das relevant: Medizinisch notwendige Betreuung richtet sich nach dem Bedarf einer Patientin. Das dafür zur Verfügung stehende Budget wächst jedoch nicht automatisch im gleichen Umfang mit, wenn mehr Untersuchungen und Behandlungen erforderlich werden.
Was bedeutet das für Sie als Patientin?
Zunächst das Wichtigste: Bitte verzichten Sie nicht aus Sorge vor den Änderungen auf Ihre Vorsorge.
Vereinbarte Vorsorge- und Kontrolltermine sollten Sie weiterhin wahrnehmen. Auch bei Beschwerden oder Veränderungen gilt: Sprechen Sie uns an.
Die neuen Regelungen bedeuten auch nicht, dass bisherige Kassenleistungen automatisch zu Selbstzahlerleistungen werden. Sollte sich für eine Untersuchung oder Behandlung konkret etwas ändern, informieren wir Sie transparent darüber.
Was bedeutet die Änderung für unsere Praxis?
Bereits heute erbringen wir in einem Quartal mehr Leistungen, als über das für unsere Praxis verfügbare Budget vollständig vergütet werden. Mit den neuen gesetzlichen Vorgaben wird es schwieriger, steigenden medizinischen Bedarf durch zusätzliche Termine und Leistungen aufzufangen.
Wir werden deshalb unsere Abläufe und Terminplanung weiter anpassen müssen. Dabei bleibt unser Anspruch derselbe: Wir möchten uns die notwendige Zeit für eine sorgfältige medizinische Betreuung nehmen und Ihnen verlässlich sagen können, welche Untersuchungen sinnvoll und möglich sind.
Wir informieren Sie auf dieser Seite, sobald sich konkrete Änderungen für die Versorgung in unserer Praxis ergeben.
Wer die Erhaltung einer wohnortnahen frauenärztlichen Versorgung unterstützen möchte, kann die Petition des Berufsverbands der Frauenärzte (BVF) unterzeichnen. Der Link dazu:
Dr. med. Jana Frost und das Praxisteam
Stand: 23. September 2026
Quelle: Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), Informationen zum GKV-Beitragssatzstabilisierungsgesetz
