Aktueller Hinweis
Liebe Patientinnen,
das neue Infektionsschutzgesetz schreibt folgendes für Begleitpersonen/ Besucher vor:
Betreten der Praxis nur noch mit Testnachweis
In Praxen und anderen Gesundheitseinrichtungen müssen Begleitpersonen/ Besucher einen tagesaktuellen Antigentest bzw. einen max 48 Stunden altem PCR-Test vorlegen– unabhängig davon, ob sie geimpft oder genesen sind.
Dies schreibt das geänderte Infektionsschutzgesetz vor, das am 23.11.2021 veröffentlicht wurde.
Nur Patienten sind von der Regelung ausgenommen.
Ein Mund-Nasen-Schutz für alle ist obligatorisch - zu Ihrer und unserer Sicherheit!
Vielen Dank für Ihr Verständnis.
Praxis Dr. Jana Frost